Wohnraummietrecht

Für beide Parteien eines Mietvertragsverhältnisses ist die bewohnte Wohnung Lebensgrundlage: während sich der Mieter in „sein Reich“ à la „hier ist er Mensch, hier darf er`s sein“ wohlwollend zurückziehen will, gilt für den Vermieter grundsätzlich: „leben und leben lassen“. Der Schlüssel zu solch einer gelungenen Symbiose ist die Zufriedenheit beider Vertragsparteien. Dementsprechend schnell hoch kochen die Emotionen, wenn dieses Gleichgewicht kippt, sei es durch aufgetretene Mängel, Zahlungsverzug oder Ungewissheit über die jeweils bestehenden Rechte und Pflichten. Hier ist es wichtig, schnell, effektiv und dynamisch zu handeln – schlichtweg: das Problem zu lösen!

Dies können Sie von mir erwarten. Ich verschaffe Ihnen Klarheit und setze mich für Sie ein z.B. bei der

  • Prüfung und Durchsetzung Ihres Rechtes auf Mietminderung
  • Durchsetzung der Ihnen zustehenden Mietzinszahlung
  • Durchsetzung Ihres Rechtes auf Kündigung wegen Zahlungsverzugs, Eigenbedarfs u.a.
  • Abwehr unberechtigter Kündigungen
  • Durchsetzung Ihres Rechtes auf Räumung der Mietsache
  • Durchsetzung/ Abwehr von Mieterhöhungen
  • Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche

Viele Konflikte und finanzielle Einbußen können bereits im Vorfeld – im Zuge der Mietvertragsgestaltung/Mietvertragsprüfung- vermieden werden durch Verwendung rechtwirksam formulierter Vertragsklauseln.

Rufen Sie mich an, stellen Sie Ihre Anfrage oder schicken Sie mir das Problem per Fax oder e-Mail!