Gewerberaummietrecht

Das Gewerberaumietrecht ist überwiegend nicht an die strengen Mietrechtsregelungen für Wohnraum gebunden. Dies eröffnet den Vertragsparteien erheblichen vertraglichen Gestaltungsspielraum. Vieles kann vereinbart werden und dennoch ist nicht alles erlaubt. Weichen werden gestellt! Fehler hierbei können aufgrund der in der Regel auf das Mietobjekt getätigten erheblichen finanziellen Investitionen und Kalkulationen erhebliche wirtschaftliche Folgen – bis hin zur Existenzgefährdung – nach sich ziehen. Hier ist eine Ihren Interessen gerecht werdende Beratung / Prüfung bereits vor Abschluss Ihres Mietvertrages unerlässlich.

Ich bin für Sie da. Ich leite für Sie umgehend die veranlassten erforderlichen Maßnahmen ein, z.B. zur

  • Beitreibung Ihrer Mietforderung
  • Durchsetzung Ihres Rechtes auf Mietminderung wegen Mängeln, Nichtbeachtung des Konkurrenzschutzes etc.
  • Durchsetzung Ihres Kündigungsrechtes und Räumungsbegehrens
  • Abwehr unberechtigter Kündigung
  • Durchsetzung / Abwehr von Mieterhöhungen
  • Durchsetzung von Mangelbeseitigungen
  • Durchsetzung/ Abwehr von Schadensersatzforderungen

Rufen Sie mich an, stellen Sie Ihre Anfrage oder schicken Sie mir das Problem per Fax oder e-Mail!