Grundstücksrecht

Für die meisten Menschen sind“ die eigenen vier Wände“ die größte Investition im Leben. Hier ganz besonders zeigt die Erfahrung: es ist preiswerter, einen Feuerlöscher am richtigen Ort aufzustellen, als später einen teuren Feuerwehreinsatz zu bezahlen. Gehen Sie hier kein Risiko ein! Lassen Sie Ihre Kaufverträge vor der notariellen Beurkundung von mir überprüfen und sichern Sie sich so Ihre Interessen.
Machen Sie sich eines klar: der Notar tut dies nicht für Sie, denn dieser hat lediglich dafür Sorge zu tragen, dass Sie rechtssicher die gewünschte Immobilie erwerben. Er ist unparteilich – kein Interessenvertreter! D.h. er klärt Sie lediglich neutral über alle Rechtsfolgen des ihm vorliegenden Kaufvertrages auf, prüft aber nicht, ob die enthaltenen Regelungen zu Ihrem Nachteil sind.
Von mir dürfen Sie hier eine Ihren Bedürfnissen und Interessen gerecht werdende Beratung erwarten!

Ich prüfe für Sie Ihren Haus- oder Wohnungskaufvertrag

  • der noch notariell beurkundet werden soll
  • der bereits notariell beurkundet wurde.

Selbstverständlich vertrete ich Sie hier auch bei notwendig veranlassten Maßnahmen wie Aushandeln des Vertrages, Einholen von Behördendokumenten und –genehmigungen, Rücktritt o. Anfechtung des Kaufvertrages, z.B. wegen arglistiger Täuschung.

Außerdem bin ich für Sie da in weiteren grundstücksrechtlichen Fragen wie z.B. Wegerechte, Nießbrauch, Grundstückswiederherstellung/ Grenzziehung.

Rufen Sie mich an, stellen Sie Ihre Anfrage oder schicken Sie mir das Problem per Fax oder e-Mail!